
„Glück kommt nie zu zweit, Unglück nie allein“– Konfuzius
In der Schweiz muss der Arbeitgeber alle Mitarbeiter gegen Berufsunfälle zu versichern. Ab 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche gilt der obligatorische Schutz sowohl für Arbeitsplatz und den Arbeitsweg, als auch für die Freizeit des Mitarbeiters. Bei einer Arbeitszeit von weniger als 8 Stunden pro Woche, sind diese lediglich am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg versichert, nicht aber in der Freizeit. Die Leistungen der Unfallversicherung (UVG) sind gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem sind die Kosten für den Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung, die Heilungskosten und die Lohnfortzahlung ab dem dritten Tag nach Unfall zu 80%, bis zu einem maximalen Lohn von CHF 148’200 versichert. Des Weiteren wird im Invaliditätsfall eine Rente an die Betroffenen und im Todesfall eine Rente an die Hinterblieben ausgeschüttet. Der gesetzliche Unfallschutz deckt einige Risiken ab, zudem minimieren Sie durch eine zusätzliche Unfallversicherung nicht nur das Risiko im Schadenfall, sondern bieten Ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Sozialleistung.
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